Key Messages (KM) zum digitalen MCSS-Ökosystem im Gesundheits- und Sozialwesen
Marktinformationen zum MC-PRAXIS CDQM Einsatz in Arzt- und Zahnarztpraxen im Kontext aktueller Entwicklungen in der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Jahr 2024
CDQM kombiniert gesetzliche Normen in einem System
Das Gesundheits- und Sozialwesen steht mit der Digitalisierung zur Verbesserung der Sicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit vor einem Paradigmenwechsel. Die Digitalisierung setzt die Einhaltung von Rechtsnormen in der Cyber- & Informationssicherheit, dem Datenschutz und dem Qualitätsmanagement voraus.
Das CDQM-System (Cyber-Sicherheit, Datenschutz, Qualitätsmanagement) wurde speziell für diese Herausforderung der Ärzte entwickelt. Es kombiniert und synchronisiert die 3 unterschiedlichen gesetzlichen Normen in einem konzertierten digitalen Ökosystem.
CDQM wurde vom BMWK als Innovationsprojekt ausgezeichnet
„Machine Learning“ und Künstliche Intelligenz sind Strategien, die das Gesundheitswesen nachhaltig optimieren und effizienter gestalten können. Das gilt insbesondere auch für das Prozess- und Qualitätsmanagement in Arztpraxen.
Das CDQM-System wurde u.a. mit der Forschungsförderung des BMWK entwickelt und vom Bundeswirtschaftsminister als Innovationsprojekt des Jahres 2022 in Berlin ausgezeichnet.
CDQM ist auf alle Praxisgrößen abgestimmt
Arztpraxen entwickeln sich unterschiedlich und haben nach Größe, Facharztbereich und Leistungsspektrum sehr verschiedene organisatorische und rechtliche Voraussetzungen und Anforderungen. Dies spiegelt sich auch in der von der KBV und BSI entwickelten IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V wider: Es wird unterschieden nach Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder Ambulanzzentren und Großpraxen. Ärzte benötigen deshalb individuelle und fachspezifische Beratungen und Unterstützungen für Anforderungen in der Praxisorganisation, im Personalmanagement und auch bei Zusammenschlüssen oder Praxisabgaben.
Das CDQM trägt den individuellen Strukturen der Arzt- und Zahnarztpraxen Rechnung. Inhalte und Funktionen des Systems unterscheiden nach Einzel-, Gemeinschafts- und Großpraxen. Die Inhalte orientieren sich an den Klassifizierungen der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V und unterscheiden sich nach Einzelpraxen (bis 5 Mitarbeitende mit IT-Nutzung), Gemeinschaftspraxen (6 bis 20 Mitarbeitende) und Großpraxen (mit über 20 Beschäftigten mit IT-Nutzung).